Der Eissportverein Füssen e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Termin: Montag, 20. Juli 2026
Beginn: 18:30 Uhr
Ort: Schlossbrauhaus Schwangau
Im Rahmen der Mitgliederversammlung informieren Vorstand, Fachabteilungen und Wirtschaftsbeirat über das abgelaufene Geschäftsjahr. Darüber hinaus stehen wichtige Satzungsänderungen, die Wahl des Vorstandes sowie die Bestellung des Wirtschaftsbeirates auf der Tagesordnung.
Alle Mitglieder sind eingeladen, sich über die aktuelle Entwicklung des Vereins zu informieren, ihre Stimme einzubringen und die Zukunft des Eissportverein Füssen e.V. aktiv mitzugestalten.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Fachabteilungen
- Finanzbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr
- Bericht des Wirtschaftsbeirates zum abgelaufenen Geschäftsjahr
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Wirtschaftsbeirates
- Satzungsänderungen
- Wahl des Vorstandes
- Bestellung des Wirtschaftsbeirates
- Sonstiges
Vorgesehene Satzungsänderungen
§ 8
- Die Grundbeiträge der Mitgliedschaft – Mitgliedsbeiträge – werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
- Der Verein kann neben den Grundbeiträgen insbesondere folgende weitere finanzielle Leistungen der Mitglieder erheben:
a) Ausbildungskostenzuschüsse – AKZ – für den Nachwuchsbereich,
b) Umlagen zur Deckung außergewöhnlicher Finanzbedarfe des Vereins,
c) Ablösebeträge für nicht geleistete Arbeitsdienste nach Maßgabe der Satzung.
- Die Einzelheiten, insbesondere die konkrete Höhe der in Absatz 2 genannten Leistungen sowie deren Fälligkeit, werden in einer Gebührenordnung geregelt. Die Gebührenordnung wird vom Vorstand und Wirtschaftsbeirat in gemeinsamer Sitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
- Umlagen nach Absatz 2 Nr. 2 dürfen je Mitglied und Kalenderjahr den Betrag des doppelten jährlichen Grundbeitrags des jeweiligen Mitglieds nicht überschreiten.
- Die Gebührenordnung ist für alle Mitglieder verbindlich. Sie wird auf der Vereinswebsite oder in sonstiger Textform bekannt gemacht. Die Gebührenordnung tritt vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
§ 13 Absatz 2
Alljährlich findet bis spätestens 30. September eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, in der nach der Satzung notwendige Wahlen und die sonstigen, der Beschlussfassung der Versammlung unterliegenden Gegenstände behandelt werden.
§ 18 Absatz 1
Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Kassierer und
d) mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern mit variablem Ressort; eine Höchstzahl ist nicht festgelegt.
§ 20 Absatz 1
Der Wirtschaftsbeirat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben sollen. Die Anzahl kann nach Bedarf erweitert werden.
§ 27
- Aktive Mitglieder im Nachwuchsbereich sind verpflichtet, jährlich eine bestimmte Anzahl von Arbeitsdiensten zur Unterstützung der Vereinsarbeit zu leisten. Die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsdienste wird durch die Gebührenordnung festgelegt.
- Eltern oder gesetzliche Vertreter minderjähriger aktiver Mitglieder verpflichten sich bei Eintritt des Mitglieds, die Erfüllung der Arbeitsdienstpflicht zu organisieren oder einen in der Gebührenordnung festgelegten Ablösebetrag für nicht geleistete Dienste zu zahlen.
- Aktive Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr können die Arbeitsdienste selbst übernehmen.
- Die Höhe des Ablösebetrags je nicht geleistetem Dienst und die Modalitäten der Durchführung der Arbeitsdienste werden in der Gebührenordnung geregelt.



